
Wichtige Fragen und klärende Antworten
„Offenheit ist ein Schlüssel, der viele Türen öffnen kann.“
ERNST FERSTL

GIBT ES VORAUSSETZUNGEN FÜR EINEN GESPRÄCHSTERMIN?
Eine wichtige Voraussetzung für eine Psychotherapie, psychosoziale Beratung, Gesprächs- und Hypnosetherapie sowie Coaching ist der Wunsch, etwas verändern zu wollen.
Eine grundsätzliche Bereitschaft, sich mit seinen Gefühlen und dem Erleben auseinanderzusetzen sowie sich dabei unterstützen zu lassen sind eine Grundvoraussetzung.
.jpg)
ÜBERWEISUNG
Eine Psychotherapie kann auch ohne das Vorliegen einer krankheitswertigen Störung in Anspruch genommen werden.
Beispiele hierfür
um sich selbst besser kennenzulernen,
die persönliche Entwicklung zu fördern
das Selbstwertgefühl sowie
die Lebensfreude zu steigern.
Es wird keine Überweisung benötigt.
ÖFFNUNGS- UND PRAXISZEITEN
Sie können die Termine per E-Mail anfragen, online direkt vereinbaren sowie mich zu den telefonischen Sprechzeiten gern anrufen.
Online direkt einen Termin vereinbaren (hier klicken)
Telefonische Sprechzeiten
Terminvereinbarung und Anfragen unter
Tel.: 0157 – 51 77 22 54
immer Mittwochs
17:30 Uhr - 18:00 Uhr
Praxiszeiten für Präsenztermine oder Videosprechstunden
Montag, Mittwoch, Donnerstag
18:00 Uhr - 21:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 21:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 21:00 Uhr
TERMIN
Es ist für Berufstätige häufig schwierig, einen Termin während „normaler“ Öffnungszeiten wahrzunehmen.
Aus diesem Grund biete ich in meiner Praxis in Brückmühl überwiegend Termine am Abend und auch mal nach Vereinbarung am Samstag Vormittag an.
Termine außerhalb den Praxiszeiten, Videosprechstunden sowie Hausbesuche in Akutsituationen sind nach Absprache und relativ kurzfristig möglich.
Bei einer Kontaktaufnahme stimmen Sie den Datenschutzvereinbarungen zu. Die Datenschutzvereinbarung finden Sie hier.
Weitere Informationen und die Möglichkeit sich Ihren
Termin bei mir zu vereinbaren finden sie unter „Terminvereinbarung“.

ABLAUF/ERSTGESPRÄCH
Dieses Erstgespräch gibt uns die Möglichkeit in aller Ruhe auf Ihre Themen bzw. Ihr Anliegen einzugehen. In diesem Termin kann ich Ihnen die zurecht erwartete hohe Qualität und ungeteilte Aufmerksamkeit zuteil werden lassen.
Beim Ersttermin werden die Rahmenbedingungen für eine mögliche Zusammenarbeit geklärt.
Ganz wichtig ist auch das wechselseitige Kennenlernen und die Möglichkeit für Sie, zu überlegen und nachzuspüren, ob die gemeinsame Arbeit passend ist. Eine tragfähige Beziehung zwischen Klient*in und mir als Therapeutin ist einer der wesentlichen Faktoren für eine wirksame und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

BEHANDLUNGSVERTRAG
Klare Absprachen zwischen dem Behandler und Patient/Klient sind gerade in der Praxis sehr wichtig.
Hier wirkt dadurch das Patientenrechtegesetz.
Durch den Behandlungsvertrag gibt es eine schriftlich fixierte Transparenz für den Klienten sowie auch für mich als Heilpraktikerin für Psychotherapie (HeilPrG) und Coach..
HAUSBESUCHE
Hausbesuche in Bruckmühl und bis zu 30 km Umgebung bei Akutfällen (gerade bei Angst- und Panikstörungen, Depressionen) sind nach Abrechnung der GebüH möglich.
Individuelle Vereinbarungen für größere Entfernungen sind auch möglich. Sprechen Sie mich hierzu an.
Ortsunabhängig biete ich in Ausnahmefällen dazu Videosprechstunden an.

7 VORTEILE ALS SELBSTZAHLER/IN
Schnelle Hilfe
Eine Therapie, psychosoziale Beratung, Coaching oder Akuthilfe können ohne Umwege direkt begonnen werden.Wahlfreiheit
Die Auswahl eines passenden Therapeut/in ist selbstverständlich möglich.Flexible Termingestaltung ohne längere Wartezeit
In meiner Praxis in Bruckmühl biete ich Abendtermine oder sogar Samstagstermine ohne Aufpreis für Sie an.Volle Kontrolle über Dauer und Kosten
Art und Dauer einer Therapie, psychosoziale Beratung, Coaching oder Akuthilfe können von Ihnen selbst bestimmt werden.
So lange wie von Ihnen gewünscht und nicht länger als nötig.Kontinuität
Viele meiner Klienten schätzen es bei Bedarf jederzeit kurzfristig wieder kommen zu können.
Jegliche Bürokratie in Form von Anträgen, Formularen oder Gutachten entfällt.Umfassende Diskretion und Unabhängigkeit
Keine Versicherung oder sonstige Instanz erfährt etwas.Keine Sperrfrist
Die übliche 2-jährige Sperrfrist für Kassenpatienten nach abgeschlossener bzw. abgebrochener Therapie entfällt.
.jpg)
KEINE ABRECHNUNG ÜBER GESETZLICHE KRANKENKASSEN
Im Regelfall werden meine Leistungen als Heilpraktikerin für Psychotherapie, welche ich in meiner Praxis in Bruckmühl und in Rosenheim erbringe von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen nach dem GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Meine persönliche Empfehlung ist trotz alledem, bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nachzufragen, ob und welche Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie möglicherweise doch erstattet werden könnten. Aufgrund der hohen Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen, kann es den einen oder anderen Unterschied dennoch geben.
Achtung!
Ein Sonderfall könnte sein, wenn sie als Patient schriftlich und glaubhaft nachweisen können, dass ein in der Nähe ein Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Zeit nicht gefunden werden konnte.
Beachten Sie, dass jedoch viele Krankenkassen in diesen Fällen ablehnend reagieren und eine Kostenübernahme nicht übernehmen.

ALS SELBSTZAHLER SIND DIE KOSTEN STEUERLICH ABSETZBAR!
Die Kosten der Behandlung, als auch die Fahrtkosten zur Praxis können weiterhin als sogenannte „außergewöhnliche Belastungen“ beim Finanzamt steuerlich gem. §33 EStG geltend gemacht werden.

HONORAR - WAS KOSTET MICH EIN GESPRÄCHSTERMIN?
Eine Sitzung kostet ca. 75 Euro und ist angelehnt an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

ZAHLUNGSMETHODE
Das Honorar ist ausnahmslos unmittelbar in bar nach Ihrem Termin zu zahlen. Sie erhalten hierüber eine Rechnung.
Bei einer Videosprechstunde oder einem Hausbesuch erhalten Sie vorab den Behandlungsvertrag sowie die Rechnung zugesandt.

PRIVATE KRANKENZUSATZVERSICHERUNG
Sie haben eine Krankenzusatzversicherung oder sind privat krankenversichert und wissen, dass diese auch die Kosten für Heilpraktiker für Psychotherapie übernimmt?
Erkundigen Sie sich vorab, welche Konditionen Ihr Versicherungsschutz im Einzelfall aufweist. Gern stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Nach Prüfung der Vertragsbedingungen und sofern dies gegeben ist sowie nach Antragstellung werden die Leistungen von Heilpraktikern erstattet.
Die Erstattung kann ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen. Auch hier ist wieder eine Abklärung des Patienten erforderlich. Erneut zu erwähnen ist, dass auch hier wieder die Vertragsbedingungen bzw. der Einzelfall im Versicherungsvertrag zu prüfen ist. Grundlegend für die Kostenerstattung sind immer die Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherung.
Die Handhabung und weitere Vorgehensweise ist:
Der Patient bezahlt nach Erhalt der erbrachten Leistungen das Honorar direkt an den Heilpraktiker nach Erhalt der Rechnung nach dem GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
Heilpraktiker für Psychotherapie haben keine Möglichkeit, selbst mit der Krankenkasse abzurechnen.
Diese Rechnung wird dann bei der Privaten- oder Zusatzkrankenversicherung zwecks Erstattung eingereicht.
Auf die Höhe der Erstattung hat der Heilpraktiker keinen Einfluss.
Weitere Informationen finden Sie unter „Honorar“.
Wenn Sie hierzu noch Fragen haben, sprechen Sie mich hierzu gern an.

SOZIALTARIF
In besonderen Fällen kann temporär ein Sozialtarif vereinbart werden.
Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie unter besonderen Voraussetzungen den Rechnungsbetrag in monatlichen Raten begleichen. Bitte sprechen Sie mich an.

-
Die Termine beginnen immer zur vollen Stunde oder nach individueller Absprache.
-
Bitte kommen Sie, wenn möglich frühestens 10 Minuten vor Ihrem Termin, damit die vorherige Sitzung nicht unterbrochen werden muss.
-
Bei Zuspätkommen ist eine Verlängerung des Termins leider nicht möglich.
Die Frequenz der Einheiten und die Gesamtdauer der Psychotherapie bzw. Beratung/Coaching richten sich nach der individuellen Problemstellung des Klienten sowie seinen Möglichkeiten.
Die Dauer hängt vom
-
Ziel,
-
der Schwere und
-
Art des Anliegens
des Klienten ab.
Eine genaue Prognose kann vorab schwer gegeben werden.
Im Idealfall findet alle 2 Wochen ein Termin statt. Eine gewisse Regelmäßigkeit und nicht allzu große Abstände zwischen den Gesprächen tragen positiv zum therapeutischen Prozess bzw. zum erfolgreichen Coaching bei.
Mein persönliches Anliegen ist es jedoch, dass Sie für sich einen effektiven Lösungsansatz zur anwendbaren Selbsthilfe erhalten.

BEENDET
Die Psychotherapie/Coaching/psychosoziale Beratung wird gemeinsam (Klient & Therapeut) abgeschlossen, wenn das gewünschte Ziel erreicht ist oder auch nicht erreicht werden konnte.
Eine Therapie/Coaching/psychosoziale Beratung kann auch beendet werden, wenn es für den Klienten in der vorliegenden Konstellation nicht mehr nötig bzw. sinnvoll erscheint.

SCHWEIGEPFLICHT
Psychotherapie ist immer vertraulich und unterliegt der gesetzlichen, psychotherapeutischen Verschwiegenheit.
Diese psychotherapeutische Verschwiegenheitspflicht ist eine Grundvoraussetzung und daher strenger als die ärztliche Verschwiegenheitspflicht.
Weder Informationen über persönliche Daten, Inhalt der Gespräche noch der Besuch der Psychotherapie selbst, dürfen von mir weitergegeben werden.

ABSAGE TERMIN
Es ist mein Anspruch als Heilpraktikerin für Psychotherapie, bestmöglich auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche einzugehen und erreichbar zu sein, wo andere es nicht sind. Aus diesem Grund plane ich für Ihren Termin meine Zeit ein.
Da der Termin für Sie freigehalten wird, müssen bereits ausgemachte Stunden spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden.
Anderenfalls muss die versäumte Stunde zu 100% bezahlt werden.
Bei Zuspätkommen ist eine Verlängerung der Sitzungszeit leider nicht möglich.
Kontaktieren Sie mich noch heute für mehr Informationen und vereinbaren Sie einen Termin online.