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Fragen und Antworten: Bild

Wichtige Fragen und klärende Antworten

„Offenheit ist ein Schlüssel, der viele Türen öffnen kann.“

ERNST FERSTL

GIBT ES VORAUSSETZUNGEN FÜR EINEN GESPRÄCHSTERMIN?

Eine wichtige Voraussetzung für eine Psychotherapie, psychosoziale Beratung, Gesprächs-  und  Hypnosetherapie sowie Coaching ist der Wunsch, etwas verändern zu wollen.
Eine grundsätzliche Bereitschaft, sich mit seinen Gefühlen und dem Erleben auseinanderzusetzen sowie sich dabei unterstützen zu lassen sind eine Grundvoraussetzung.

ÜBERWEISUNG

Eine Psychotherapie kann auch ohne das Vorliegen einer krankheitswertigen Störung in Anspruch genommen werden.


Beispiele hierfür 

  • um sich selbst besser kennenzulernen,

  • die persönliche Entwicklung zu fördern

  • das Selbstwertgefühl sowie

  • die Lebensfreude zu steigern.

Es wird keine Überweisung benötigt.

ÖFFNUNGS- UND PRAXISZEITEN

Du kannst die Termine per E-Mail anfragen, online direkt vereinbaren sowie mich zu den telefonischen Sprechzeiten gern anrufen.

Online direkt einen Termin vereinbaren (hier klicken)

 

Telefonische Sprechzeiten

Terminvereinbarung und Anfragen unter
Tel.: 0157 – 51 77 22 54

immer Mittwochs
17:30 Uhr - 18:00 Uhr

 

Praxiszeiten für Präsenztermine oder Videosprechstunden

Montag, Mittwoch, Donnerstag
16:00 Uhr - 21:00 Uhr

Dienstag 

09:00 Uhr - 21:00 Uhr
Freitag
09:00 Uhr - 21:00 Uhr

TERMIN

Es ist für Berufstätige häufig schwierig, einen Termin während „normaler“ Öffnungszeiten wahrzunehmen.


Aus diesem Grund  biete ich in meiner Praxis in Bruckmühl und Bad Tölz überwiegend Termine am späten Nachmittag und am Abend  an.
 

Bei einer Kontaktaufnahme stimmst du den Datenschutzvereinbarungen zu. Die  Datenschutzvereinbarung findest du hier. 

Weitere Informationen und die Möglichkeit sich deinen Termin bei mir zu vereinbaren findest du unter „Terminvereinbarung“.

ABLAUF/ERSTGESPRÄCH

Dieses Erstgespräch gibt uns die Möglichkeit in aller Ruhe auf deine Themen bzw. dein Anliegen einzugehen. In diesem Termin kann ich dir die zurecht erwartete hohe Qualität und ungeteilte Aufmerksamkeit zuteil werden lassen. 

Beim Ersttermin werden die Rahmenbedingungen für eine mögliche Zusammenarbeit geklärt. 

Ganz wichtig ist auch das wechselseitige Kennenlernen und die Möglichkeit für dich, zu überlegen und nachzuspüren, ob die gemeinsame Arbeit passend ist. Eine tragfähige Beziehung zwischen Klient*in und mir als Therapeutin ist einer der wesentlichen Faktoren für eine wirksame und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

BEHANDLUNGSVERTRAG

Klare Absprachen zwischen dem Behandler und Patient/Klient sind gerade in der Praxis sehr wichtig.
Hier wirkt dadurch das Patientenrechtegesetz.  

Durch den Behandlungsvertrag gibt es eine schriftlich fixierte Transparenz für den Klienten sowie auch für mich als Heilpraktikerin für Psychotherapie (HeilprG).  Den Behandlungsvertrag sprechen wir im Ersttermin zusammen durch.

HAUSBESUCHE

Hausbesuche in Bruckmühl und bis zu 30 km Umgebung bei Akutfällen (gerade bei Angst- und Panikstörungen, Depressionen, Bewegungseinschränkungen) sind nach Abrechnung der GebüH möglich.  
 

Individuelle Vereinbarungen für größere Entfernungen sind auch möglich. Sprich mich hierzu gern an oder schreibe mir eine E-Mail an.  Ortsunabhängig biete ich in Ausnahmefällen dazu Videosprechstunden an. Wobei ein Erstgespräch immer in Präsenz stattfindet.

7 VORTEILE ALS SELBSTZAHLER/IN

  1. Schnelle Hilfe 
    Eine Therapie, psychosoziale Beratung, Coaching oder Akuthilfe können ohne Umwege direkt begonnen werden. 

  2. Wahlfreiheit 
    Die Auswahl eines passenden Therapeut/in ist selbstverständlich möglich. 

  3. Flexible Termingestaltung ohne längere Wartezeit
    Durch meine flexible Terminplanung ohne lange Wartezeiten möchte ich sicherstellen, dass du schnell die Unterstützung erhältst, die du benötigst. Anstatt darauf zu warten, dass ein Termin frei wird, kannst du zeitnah Hilfe erhalten und deine Bedürfnisse werden sofort berücksichtigt. Deine Zeit ist kostbar, und ich möchte sicherstellen, dass du schnell und effizient Zugang zu den benötigten Dienstleistungen hast.

  4. Volle Kontrolle über Dauer und Kosten 
    Art und Dauer einer Therapie, psychosoziale Beratung, Coaching oder Akuthilfe können von dir selbst bestimmt werden. So lange wie von dir gewünscht und nicht länger als nötig. 

  5. Kontinuität 
    Viele meiner Klienten schätzen es bei Bedarf jederzeit kurzfristig wieder kommen zu können. 
    Jegliche Bürokratie in Form von Anträgen, Formularen oder Gutachten entfällt. 

  6. Umfassende Diskretion und Unabhängigkeit 
    Keine Versicherung oder sonstige Instanz erfährt etwas. 

  7. Keine Sperrfrist 
    Die übliche 2-jährige Sperrfrist für Kassenpatienten nach abgeschlossener bzw. abgebrochener Therapie entfällt. 

KEINE ABRECHNUNG ÜBER GESETZLICHE KRANKENKASSEN

Im Regelfall werden meine Leistungen als Heilpraktikerin für Psychotherapie, welche ich in meiner Praxis in Bruckmühl und Bad Tölz erbringe von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet. 

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen nach dem GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). 

 

Meine persönliche Empfehlung ist trotz alledem, bei deiner gesetzlichen Krankenkasse nachzufragen, ob und welche Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie möglicherweise doch erstattet werden könnten. Aufgrund der hohen Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen, kann es den einen oder anderen Unterschied dennoch geben. 
 

Achtung! 

Ein Sonderfall könnte sein, wenn du als Patient schriftlich und glaubhaft nachweisen können, dass in der Nähe ein Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Zeit nicht gefunden werden konnte. Beachte bitte, dass jedoch viele Krankenkassen in diesen Fällen ablehnend reagieren und eine Kostenübernahme nicht übernehmen. 

ALS SELBSTZAHLER SIND DIE KOSTEN STEUERLICH ABSETZBAR!

Die Kosten der Behandlung, als auch die Fahrtkosten zur Praxis können weiterhin als sogenannte „außergewöhnliche Belastungen“ beim Finanzamt steuerlich gem.  §33 EStG geltend gemacht werden. 

HONORAR - WAS KOSTET MICH EIN GESPRÄCHSTERMIN?

Eine derzeitige Einzelsitzung kostet ca. 88 Euro und ist angelehnt an das  Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).  Die Sitzungsdauer beträgt 50 Minuten. 

Für eine Familien- und Paartherapie Sitzung wird ein Betrag von 116 Euro berechnet, und die Dauer einer solchen Sitzung wird  90 Minuten betragen.

ZAHLUNGSMETHODE

Das Honorar ist ausnahmslos unmittelbar in bar nach Deinem Termin zu zahlen. Du erhältst hierüber eine Rechnung. Bei einer Videosprechstunde oder einem Hausbesuch wird vorab die Rechnung zugesandt. 

PRIVATE KRANKENZUSATZVERSICHERUNG

Du hast eine Krankenzusatzversicherung oder bist privat krankenversichert und weißt, dass diese auch die Kosten für Heilpraktiker für Psychotherapie übernimmt?

Bevor du in Anspruch nimmst, erkundige dich bitte vorab, welche Konditionen dein Versicherungsschutz im Einzelfall aufweist. Ich stehe dir gerne zur Verfügung, falls du Rückfragen hast. Nach Prüfung der Vertragsbedingungen und sofern dies gegeben ist sowie nach Antragstellung werden die Leistungen von Heilpraktikern erstattet.

Die Erstattung kann ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen. Auch hier ist wieder eine Abklärung deinerseits erforderlich. Nochmals zu erwähnen ist, dass auch hier wieder die Vertragsbedingungen bzw. der Einzelfall im Versicherungsvertrag zu prüfen ist. Grundlegend für die Kostenerstattung sind immer die Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherung.

Die Handhabung und weitere Vorgehensweise sind wie folgt:

Du bezahlst nach Erhalt der erbrachten Leistungen das Honorar direkt an den Heilpraktiker sowie nach Erhalt der Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.
Heilpraktiker für Psychotherapie haben keine Möglichkeit, selbst mit der gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen.

Diese Rechnung wird dann bei der Privaten- oder Zusatzkrankenversicherung zwecks Erstattung eingereicht.

Auf die Höhe der Erstattung hat der Heilpraktiker keinen Einfluss. Weitere Informationen findest du unter "Honorar".

Wenn du hierzu noch Fragen hast, spreche mich gerne an.

  • Die Termine beginnen immer nach individueller Absprache. 

  • Bitte komme, wenn möglich maximal frühestens 5 Minuten vor deinem Termin, damit die vorherige Sitzung nicht unterbrochen werden muss. 

  • Bei Zuspätkommen ist eine Verlängerung des Termins leider nicht möglich. 
     

Die Frequenz der Einheiten und die Gesamtdauer der Psychotherapie bzw. Beratung/Coaching richten sich nach der individuellen Problemstellung des Klienten sowie seinen Möglichkeiten. 


Die Dauer hängt vom 

  • Ziel, 

  • der Schwere und 

  • Art des Anliegens 

des Klienten ab. 


Eine genaue Prognose kann vorab schwer gegeben werden. 


Im Idealfall findet alle 2 -3 Wochen ein Termin statt. Eine gewisse Regelmäßigkeit und nicht allzu große Abstände zwischen den Gesprächen tragen positiv zum therapeutischen Prozess bzw. zum erfolgreichen Coaching bei. 


Mein persönliches Anliegen ist es jedoch, dass du für dich einen effektiven Lösungsansatz zur anwendbaren Selbsthilfe erhältst. 

BEENDET

  • Die Psychotherapie/Coaching/psychosoziale Beratung wird gemeinsam (Klient & Therapeut) abgeschlossen, wenn das gewünschte Ziel erreicht ist oder auch nicht erreicht werden konnte. 
     

  • Eine Therapie/Coaching/psychosoziale Beratung kann auch beendet werden, wenn es für den Klienten in der vorliegenden Konstellation nicht mehr nötig bzw. sinnvoll erscheint. 
     

  • Es ist mir als Therapeutin wichtig, dass unsere therapeutische Zusammenarbeit auf Gegenseitigkeit beruht und wir gemeinsam an deinen Zielen arbeiten. Sollte sich jedoch im Verlauf der Sitzungen herausstellen, dass die angestrebte therapeutische Entwicklung nicht gegeben ist oder andere Hindernisse eine erfolgreiche Zusammenarbeit erschweren, werde ich in Erwägung ziehen, das Verhältnis zu beenden.

    Diese Entscheidung wird immer mit dem Fokus auf dein Wohl und deine individuellen Bedürfnisse getroffen. Sollte es zu einer Beendigung kommen, werde ich bestrebt sein, dies transparent und einfühlsam zu kommunizieren und gegebenenfalls Empfehlungen für alternative Unterstützungsmöglichkeiten auszusprechen.

SCHWEIGEPFLICHT

  • Psychotherapie ist immer vertraulich und unterliegt der gesetzlichen, psychotherapeutischen Verschwiegenheit. 

  • Diese psychotherapeutische Verschwiegenheitspflicht ist eine Grundvoraussetzung und daher strenger als die ärztliche Verschwiegenheitspflicht. 

  • Weder Informationen über persönliche Daten, Inhalt der Gespräche noch der Besuch der Psychotherapie selbst, dürfen von mir nicht weitergegeben werden. 

  • Diese Schweigepflicht gilt auch für das Coaching und wird im Behandlungsvertrag geregelt.

ABSAGE TERMIN

Es ist mein Anspruch als Heilpraktikerin für Psychotherapie, bestmöglich auf deine Bedürfnisse und Wünsche einzugehen und für dich erreichbar zu sein, wo andere es nicht sind. Deshalb plane ich meine Zeit für deinen Termin sorgfältig ein.

Da der Termin speziell für dich reserviert wird, ist es wichtig, dass bereits vereinbarte Stunden spätestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden.

 

Andernfalls wird die versäumte Stunde zu 100% in Rechnung gestellt, da in diesem Fall das Ausfallhonorar zum Tragen kommt. Bitte beachte auch, dass bei Zuspätkommen eine Verlängerung der Sitzungszeit leider nicht möglich ist.

Kontaktiere mich noch heute für mehr Informationen und vereinbare einen Termin online.

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